Rasmus Schöll, Inhaber der Aegis Buchhandlung in Ulm, wehrt sich gegen das Verbot einer Abholstation an seiner Buchhandlung juristisch: Er stellte heute deswegen über seine Anwälte einen Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht Stuttgart gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Während in allen Bundesländern – in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt bleiben die Buchläden sogar ganz geöffnet - die Buchhandlungen während des harten Lockdowns einen Abholservice für Kunden unter bestimmten Auflagen anbieten dürfen, ist auch dies in Baden-Württemberg und Bayern untersagt. „Wir gehen den Lockdown mit, aber das Verbot von Abholstationen ist nicht mehr verhältnismäßig“, protestiert der Ulmer. „Das ist eine massive Einschränkung der Berufsfreiheit.“
Ärgerlich ist für den Ladeninhaber der baden-württembergische Sonderweg auch, weil er und sein Team sich frühzeitig und mit einigen Investitionen Gedanken über eine möglichst sichere Abholstation gemacht haben: Vor dem Laden steht der Bücherbus Wanda, eigens eingerichtet, damit Kunden beim Abholen vorbestellter Bücher nicht in das Gebäude müssen. „Da wir hier die Hygieneauflagen selber in der Hand haben, ist das unter Umständen sogar weniger riskant als der Lieferbetrieb an die Haustür“, betont Schöll. Statt eines Verbotes, so argumentieren auch Schölls Anwälte, hätte es mildere Maßnahmen geben können. Verletzt würde durch die unterschiedliche Regelung in den Bundesländern zudem das Grundrecht auf Rechtssetzungsgleichheit, so hätten große Buchhandelsketten mit Filialen in allen Bundesländern nur mäßige Einschränkungen im Vergleich zum Händler vor Ort.
„Uns bricht so oder so ein großer Teil des Weihnachtsgeschäftes und damit des Jahresumsatzes weg“, betont Rasmus Schöll, „dass man uns aber auch noch die Möglichkeit der Abholung nimmt, ist nicht tragbar.“ Es sei zu befürchten, dass gerade die unabhängigen, inhabergeführten Buchhandlungen nun noch mehr Kunden an den Onlinehandel verlieren würden.
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