Ein Verlag ist in der Medienwirtschaft ein Medienunternehmen, dessen Betriebszweck der Erwerb des Verlagsrechts (Akquise) mit der Absicht der Vervielfältigung und Verbreitung (Vertrieb) auf eigene Rechnung von Werken aus Kunst, Literatur, Musik, Unterhaltung und Wissenschaft ist. Zu den Aufgaben eines Verlags zählen auch das Lektorat, die Marktforschung, die Werbung und der Druck. Die Werke stammen von ihren Urhebern und werden durch Verlage zu Medienprodukten oder Informationsgütern transformiert. Verlage sind deshalb in der Medienwirtschaft ein wichtiger Intermediär zwischen Urhebern und Konsumenten.[1] Verlage bezeichnen sich im deutschsprachigen Raum häufig selbst mit dem Beinamen „Edition“. Das Nomen Agentis zum Verlag ist der Verleger.
Die Worte „Verlag“ und dessen Nomen Agentis Verleger lassen sich auf den historischen Begriff des Verlagssystems zurückführen. Typisch für dieses war ein Unternehmer (Verleger), der Heimarbeitern Rohstoffe vorfinanzierte („vorlegte“ oder „verlegte“), die von den Heimarbeitern weiterverarbeitet und dann dem Unternehmer auf dessen Unternehmerrisiko zum Vertrieb überlassen wurden. Das Verb „verlegen“ bedeutete im Mittelhochdeutschen „Geld ausgeben“ oder „etwas auf seine Rechnung nehmen“;[2] „Verleger“ war also derjenige, der „anderen das Rohmaterial … so lange vorschießt, bis es an den Konsumenten gelangt ist“.[3] Wendet man diesen Begriffsinhalt auf den heutigen Verlag und Verleger an, so vermarktet er die von Autoren oder Urhebern in „Heimarbeit“ konzipierten Werke über sein Vertriebssystem auf eigenes Unternehmerrisiko.
Quelle: Wikipedia