Feminismus, Kultur und Gesellschaft Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

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In der Reihe Feminismus, Kultur und Gesellschaft berichtet und informiert unsere Gastautorin Lea Illersperger wöchentlich über Themengebiete, die oftmals an den Rand der Gesellschaft gedrängt und ausschließlich dort besprochen werden. Heute geht es um das Thema "Schwangerschaftsabbruch in Deutschland". (A.d.R.)

Schwangerschaftsabbruch ist, gerade von ethischen Standpunkten aus betrachtet, ein sensibles Thema, um welches immer wieder debattiert wird. Foto: Wikipedia / von Stinelk - Eigenes Werk

1871 wurde der §218 zum ersten Mal im StGB in Deutschland vermerkt. Abtreibung wurde in dieser Zeit ohne jegliche Ausnahmen bestraft. Frauen drohte damals eine Strafe, die zwischen 6 Monaten Gefängnis und 5 Jahren im Zuchthaus variierte. 1927 nahm die Justiz zwar Abtreibung aus medizinischen Gründen aus, die Zuchthausstrafe wurde abgesetzt, jedoch gab es erstmals schockierende Sonderregelungen.¹ Für deutsche Frauen galt die eben genannte Regelung, Schwangerschaft wurde zum politischen Subjekt des NS Regimes.² Der Zugang zu Verhütungsmitteln wurde deutschen Frauen erschwert. Jüdische Frauen durften ohne angegebene Gründe abtreiben. Ab 1943 galt für eine Abtreibung, die „die Lebenskraft des deutschen Volkes fortgesetzt beeinträchtigt“ die Todesstrafe und die Zuchthausstrafe wurde wieder eingeführt. 1950 wurde in der DDR das Gesetz über den Mutter- und Kindschutz und die Rechte der Frau erlassen, das nach 1965 einen Schwangerschaftsabbruch neben medizinischen und embryopathischen Fällen, sowie Ausnahmefällen auch soziale Indikationen erlaubte. Mit der 68er Bewegung und der Einführung der Anti-Baby-Pille begann Anfang der 70er Jahre eine große Debatte gegen den §218.

Gesetzeslage heute

Der §218 des Strafgesetzesbuches (StGB) belegt, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig sind. Unter den in §218a beschriebenen Umständen dürfen Schwangere straffrei abtreiben. Dazu zählen folgende Ausnahmen:

  • Die Abtreibung erfolgt innerhalb der ersten 12 Wochen. Die betroffene Frau hat sich zudem mindestens 3 Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch bei einer staatlich anerkannten Stelle von einem Arzt/einer Ärztin beraten lassen und kann dies nachweisen.
  • Durch eine kriminologische Indikation, wie beispielsweise Vergewaltigung, kam eine Schwangerschaft zustande.
  • Sollte die Schwangere aus medizinischen Gründen gefährdet sein, kann durch Absprache mit dem zustönden Arzt / der zuständigen Ärztin ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Woche vollzogen werden, ohne, dass sich Betroffene oder Mediziner*innen strafbar machen³

§218b und c erläutern die Folgen der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches, welcher nicht von einem dafür berechtigten Arzt/einer dafür berechtigten Ärztin genehmigt wurde für Betroffene und Mediziner*innen.

Ein Weigerungsrecht erlaubt es zuständigen Ärzt*innen, Anästhesit*innen, Krankenpfleger*innen und weiteren in die Ausführung des Schwangerschaftsabbruchs involvierten Personen, sich nicht für die Mitwirkung an einer Abtreibung beteiligen zu müssen.

Kostenübernahme

In Deutschland werden Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell nicht von der Krankenkasse übernommen, es sei denn, es liegt eine medizinische oder kriminologische Indikation vor. Die Kosten variieren in den ersten drei Monaten zwischen 300 und 600 €

Aktuelle Statistik

Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im letzten Jahr (2017-2018) gesunken. 2018 wurden 100.986 Abtreibungen notiert, 98,2 % der betroffenen Frauen können auch ein ärztliches Beratungsgespräch nachweisen.

Anmerkung zum Schluss

Eigenes Unwissen und die Berichte über die deutsche Gynäkologin Kristina Hänel, welche auf ihrer Website über den Abtreibungsprozess in ihrer Praxis informierte und somit offiziell gegen den §219a des StGBs (Werbeverbot für Abtreibung) verstieß, eine Geldstrafe bezahlen sollte, aber nun für die Legalisierung der öffentlichen Information über den Verlauf und die Nebenwirkungen von Schwangerschaftsabbrüchen kämpft, haben mich dazu bewegt, mich damit mehr auseinanderzusetzen. Auch dieser Beitrag deckt nur einen Teilbereich eines großen Themas ab.


Quellen

1 http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/201776/1975-streit-um-straffreie-abtreibung

2 http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1943&page=160&size=45

3 https://www.bento.de/politik/abtreibung-in-deutschland-die-wichtigsten-fakten-a-00000000-0003-0001-0000-000002580215

4 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Tabellen/alter.html

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