Ein Termin (lateinisch terminus „Grenzzeichen“; daraus auch später Ziel, Ende oder Zahlungsfrist) ist ein festgelegter Zeitpunkt im allgemeinen Zeitablauf und wird durch ein Kalenderdatum und häufig auch eine Uhrzeit festgelegt.
Termine bestimmen den Alltag sämtlicher Wirtschaftssubjekte (Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Verwaltung und Staat), seien es interne Termine (Besprechungen, Betriebsversammlungen, Dienstgespräche) oder externe Termine (Bewerbungsgespräche, Hauptversammlungen, Verhandlungen). Die strikte Einhaltung von vereinbarten Terminen ist im westlichen Kulturkreis ein wesentlicher Bestandteil der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, sie wird von den Vertragsparteien gegenseitig vorausgesetzt. Termine sind im Privatrecht ein bestimmter Zeitpunkt, an dem etwas geschehen soll oder eine Rechtswirkung von selbst eintritt oder im Prozessrecht ein im Voraus durch das Gericht genau bestimmter Zeitpunkt für Prozesshandlungen.[1]
Quelle: Wikipedia