Filmempfehlung Deutsche Film- und Medienbewertung empfiehlt: Dominik Grafs Kästner-Verfilmung "FABIAN"

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Jede Woche empfiehlt die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) Filme aus dem aktuellen Kinoangebot. in dieser Woche hat die 5-köpfige Juri auch Dominik Grafs Kastner-Verfilmung "Fabian. Oder der Gang vor die Hunde" gesichtet, und eine eine klare Empfehlung ausgesprochen. Die Experten meinen: "Besonders wertvoll".

Morgen (5. August) startet der Film "Fabian oder der Gang vor die Hunde" in den deutschen Kinos. Die Film- und Medienbewertung (FBW) hat den Film bereits vorgerichtet und zeigt sich begeistert. Der auf dem Erich Kästner-Roman "Der Gang vor die Hunde" basierende Film sei eine beeindruckende und hochaktuelle Verfilmung, so die Jury. Kästners "Gang vor die Hunde" konnte damals nicht erscheinen. Der Verleger lehnte den Roman in seiner Urfassung samt Titel ab. Passagen wurden gestrichen, kritische Stellen abgemildert, bevor die Geschichte, nun unter dem Titel "Fabian: Die Geschichte eines Moralisten", erscheinen konnte. (Mehr zum Film)

Tom Schilling spielt den durch die Berliner Nächte irrenden Schriftsteller Fabian, der im Laufe des Films seinen Job als Werbetexter verlieren, sich in die Juristin Cornelia verlieben, und schließlich die Welt vor die Hunde gehen sehen wird. Es ist das Jahr 1931, der Untergang der Weimarer Republik steht kurz bevor. NSDAP Wahlplakate kleben an den Wänden, auf den Straßen schlagen sich Kommunisten, Polizisten und Nationalsozialisten. Die Melancholie und Zerrissenheit dieser Zeit, die sich in der Figur Fabian mehrmals spiegelt und bricht, wird von Schilling wunderbar gespielt, der auch hier als "Berliner Flaneur par excellence" brilliert.

Besonders wertvoll

Das Urteil der Jury: "Besonders wertvoll": "Dominik Grafs Verfilmung von Erich Kästners Roman, vor 90 Jahren erstmals erschienen, zensiert, verbrannt und erst 2013 in seiner rekonstruierten Originalfassung veröffentlicht, ist ein visueller und intellektueller Genuss und gleichzeitig hoch aktuell." (Hier geht es zur Jury-Begründung)


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