Ratschlag (oder persönlicher Rat, Empfehlung) sind kostenlose und unverbindliche Informationen in der Privatsphäre, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen von Privatpersonen auslösen sollen.

Der Ratschlag ist die „unmittelbar an eine Person gerichtete Sprechhandlung“.[1] Der Ratschlag wird im „Handbuch deutscher Kommunikationsverben“ von Gisela Harras den Direktiven zugeordnet: „Ein Sprecher äußert einem Hörer gegenüber eine oder mehrere , um zu bewirken, dass erkennt, dass im Interesse von ist“.[2] Im Gegensatz hierzu steht die meist entgeltpflichtige Beratung, die aufgrund eines Beratungsvertrages durchgeführt wird wie beispielsweise die Rechtsberatung.

Quelle: Wikipedia

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