Das Rundfunkprogramm oder kurz Programm bezeichnet die Gesamtheit der ausgestrahlten Hörfunk- und Fernsehsendungen (Rundfunk) eines einzelnen Rundfunksenders oder aller in einer Region empfangbaren Sender während eines bestimmten Zeitraumes. Üblicherweise unterscheidet man zwischen den Programmen für Hörfunk und Fernsehen. Den Vorgang der Programmplanung bezeichnet kurz der englische Begriff programming.

Der umgangssprachliche Begriff Programm wurde im Medienrecht legaldefiniert und damit zum Rechtsbegriff. Unter Hörfunk- oder Fernsehprogramm versteht man danach „eine nach einem Sendeplan zeitlich geordnete Folge von Inhalten“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkstaatsvertrag; RStV). Die Sendung ist hingegen „ein inhaltlich zusammenhängender, geschlossener, zeitlich begrenzter Teil eines Rundfunkprogramms“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 RStV). Das Programm besteht mithin aus einzelnen, nacheinander ausgestrahlten Sendungen.

Quelle: Wikipedia

Fernsehprogramm

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