Autor (von lateinisch auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“), weiblich Autorin, auch Verfasser (bzw. Verfasserin), bezeichnet eine Person, die ein Werk erschaffen hat. Diese Person hat die Autorschaft an ihrem Werk[1] (siehe auch Anerkennung der Urheberschaft, Mehrautorenschaft, Schöpfungshöhe). Autoren sind Urheber von Werken.[1] Meistens handelt es sich dabei um sprachliche Werke, Literatur oder Texte,[2] die den Gattungen Epik, Dramatik und Lyrik oder der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Die Werke können illustriert sein und mehr Bilder als Text enthalten, beispielsweise Bilderbücher, Comics oder Fotoromane. Für die Autoren literarischer Werke hat sich die Bezeichnung Schriftsteller[3] bzw. Lyriker etabliert.
Daneben und mit ähnlich rechtlicher Bedeutung werden auch Urheber von nicht-literarischen Werken als „Autoren“ bezeichnet, etwa von Software, Musik, Kunst, Fotografie oder Filmkunst.[2] Erfinder von modernen Gesellschaftsspielen (Autorenspiele: englisch German-style games „Spiele im deutschen Stil“) werden als „Spieleautor“ bezeichnet.[4] Im Regelwerk der Zoologie (Tierkunde) gilt traditionellerweise der Erstbeschreiber einer Tierart als ihr eigentlicher „Autor“.
Quelle: Wikipedia