Wilderei bezeichnet das unberechtigte Jagen und Fangen von Wildtieren.[1][2] Wilderer werden oder wurden historisch auch als Jagd- bzw. Wildfrevler, Wilddieb, Wildschütz/Raubschütz oder Schwarzgeher bezeichnet.[3][4]

Jagdwilderei ist in Deutschland nach § 292 des StGB eine „Straftat gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte“. Die Kodifizierung als eigenständiges Delikt neben dem Diebstahl ist notwendig, da nach der zivilrechtlichen Eigentumsordnung wilde Tiere als herrenlos gelten und zunächst, solange sie leben, nicht eigentumsfähig sind.

Quelle: Wikipedia

Wilderer

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