Als Migration wird eine auf Dauer angelegte räumliche Veränderung des Lebensmittelpunktes einer oder mehrerer Personen verstanden. Migration über Landesgrenzen hinweg wird als internationale Migration bezeichnet. Migration innerhalb einer Region oder eines Staates wird Binnenmigration genannt. Als Gegenstand von Forschung und praktischer Begleitung ist Migration in einer Reihe wissenschaftlicher Fachrichtungen vertreten, darunter den Gesellschaftswissenschaften, der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Sichtweisen und begrifflichen Unterscheidungen, sodass der Fachliteratur eine einheitliche Definition nicht zu entnehmen ist.
Eine einheitliche Begriffsbestimmung besteht nicht. Meist wird unter Migration eine räumliche Verlegung des Lebensmittelpunktes verstanden.[1] Diese geschieht für eine gewisse Dauer. Das grenzt Migration von einer Reise ab. Über die notwendige Aufenthaltsdauer besteht keine Einigkeit. Ist sie auf Dauer oder auf einen sehr langen Zeitraum angelegt, spricht man häufig auch von Auswanderung. Meist wird eine, bei Migrationsbeginn bereits bestehende Rückkehrabsicht, wie bei der Gesellenwanderung oder der beruflichen Entsendung für einen von vornherein begrenzten Zeitraum als unschädlich angesehen.[2] Herkömmlich wird nach den Beweggründen unterschieden. Migration ist demnach freiwillig, während die Flucht erzwungen ist[3]. Die Unterscheidung ist schwierig, da unter Zwang nicht nur unmittelbarer körperlicher Zwang wie bei einer Vertreibung verstanden wird, sondern auch politische Verfolgung oder Krieg. Dass soll Flucht von Migration aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen abgrenzen. Andere sehen Migration als Obergriff für die freiwillige Auswanderung und die erzwungene Flucht.[4] Wird die Migration von Staaten veranlasst, spricht man auch von Umsiedlern.
Quelle: Wikipedia