Lesen und Lauschen Illegale E-Book Verkäufe: Lul.to-Betreiber stehen vor Gericht

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Im Juni 2017 wurde die illegale Downloadseite „Lul.to“ („Lesen und Lauschen“) geschlossen. Die Internet-Plattform verkaufte E-Books für Centbeträge. Nun müssen sich die mutmaßlichen Betreiber vor Gericht verantworten. Zwei von ihnen wird zudem vorgeworfen, den Darknet-Handelsplatz „Hansa Market“ betrieben zu haben.

Die illegale Internetplattform "Lul.to" verkaufte raubkopierte E-Books für winzige Beträge. Foto: Pixabay

Die Zentralstelle Cybercrime Bayer (ZCB) hat beim Landesgericht München gegen drei Männer Anklage erhoben. Der Vorwurf: illegale Verbreitung elektronischer Bücher im Netz. Laut den Ermittlungen sollen die Angeklagten insgesamt mehr als 200 000 Titel über die inzwischen abgeschaltete Internetplattform „Lul.to“ vertrieben haben. Mehr als 11 Terrabyte Daten und einen, vorwiegend in Krytowährung angelegten, Betrag von etwa 12 Millionen Euro wurden damals sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass zwei der Männer das Portal aufgebaut und verwaltet haben, während sich der dritte Angeklagte um die Verschleierung der Zahlungsströme kümmerte.

Der Kopierschutz wurde umgangen

„Lul.to“ galt vor der Lahmlegung als die größte, deutsche Plattform im Internet, berichtet Oberstaatsanwalt Thomas Goger. Das Material erwarben die Angeklagten legal über herkömmliche E-Book Handelsplattform. Anschließend umgingen sie den Kopierschutz und boten die Bücher auf „Lul.to“ zum Kauf an.

Das es erst jetzt, zwei Jahre später, zum Verfahren kommt, erklärt Thomas Goger mit der Vielzahl an Delikten, denen man nachzugehen hatte.

Die Hauptverdächtigen haben bereits gestanden

Alle drei Verdächtigen haben während den Vernehmungen gestanden, sodass die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden. Wie die Staatsanwaltschaft berichtet, werde gegen eventuelle weitere Helfer noch ermittelt. Auch müsse geprüft werden, ob die Kunden nach dem illegalen Download der Bücher mit Strafverfahren zu rechnen haben.

Weiterhin geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die beiden Hauptangeklagten neben Lul.to auch die Darknet-Plattform „Hansa Market“ betrieben haben. Auch diese wurde 2017 stillgelegt. Dieser Verdacht erhebt sich vor allem durch die Menge des beschlagnahmten Vermögens. Auf „Hansa Market“, den damals zweitgrößten illegalen Handelsplatz im Darknet, wurden unter anderem auch Drogen, gefälschte Pässe und ausgespähte Daten angeboten. Im "Hansa Market" - Fall ermittelt die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt.

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