Veröffentlichung (auch: Erscheinen oder Einrückung[1]) bezeichnet im deutschen Urheberrecht den Vorgang, bei dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (§ 6 Abs. 1 UrhG). Das Werk muss dazu in Verkehr gebracht werden.

Veröffentlichung und Publikation werden zuweilen synonym verwendet. In der Medienwissenschaft wird hingegen unter einer Publikation meist ein Printmedium verstanden, ihr Hersteller ist der Publizist.

Quelle: Wikipedia

Veröffentlichung

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