Verdammnis (althochdeutsch firdammon; von lat. damnare, „büßen lassen“, „verurteilen“, „verwerfen“; zu lat. damnum „Buße“, „Verlust“, „Schaden“), auch in der Erweiterung ewige Verdammnis, bedeutet das Verworfensein vor Gott und die Verurteilung zur Pein einer Höllenstrafe aufgrund begangener Taten. Von jemandem, der sprichwörtlich „der Verdammnis anheimgefallen“ ist, wird angenommen, dass er entweder in der Hölle sei, sich nicht im Stand der Gnade befände oder von Gott verworfen worden sei.

Im Christentum wird die Existenz einer Hölle gelehrt. Dabei gilt die Hölle als Ort ewiger Verdammnis, an den die Seelen jener, die aus freiem Entschluss in Todsünde sterben, nach dem Partikulargericht gelangen.[1] Die Strafe wird im letzten Gericht vervollständigt, „denn nach ihm werden die Gottlosen an Leib und Seele zugleich gepeinigt“.[2] Die Hölle steht im Gegensatz zu einem Ort absoluter Glückseligkeit (Paradies, ewiges Leben, Himmel). Das Purgatorium (Fegefeuer) als Ort der abschließenden Läuterung der Seele ist von der Bestrafung der Verdammten völlig verschieden.[3]

Quelle: Wikipedia

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