Das Wort Tugend (von mittelhochdeutsch tugent ‚Kraft, Macht, [gute] Eigenschaft, Fertigkeit, Vorzüglichkeit‘ – ursprünglich, etwa als ‚Heilkraft‘,[1] nicht nur auf Personen bezogen; lateinisch virtus, altgriechisch ἀρετή aretḗ) bezeichnet in der Ethik eine als wichtig und erstrebenswert geltende Charaktereigenschaft, die eine Person befähigt, das sittlich Gute zu verwirklichen. Damit verbindet sich gewöhnlich die Auffassung, dass dieser Eigenschaft und der Person, die über sie verfügt, Lob und Bewunderung gebühren.

Tugend ist als Verbalabstraktum von taugen abgeleitet, einem Verb, dessen Grundbedeutung ‚geeignet, brauchbar sein, nützen‘ ist. Im Althochdeutschen ist um 1000 tugund (‚Tüchtigkeit‘, ‚Kraft‘, ‚Brauchbarkeit‘) bezeugt. Im Mittelhochdeutschen hat tugent, tugende zusätzlich die Bedeutungen ‚männliche Tüchtigkeit, Heldentat‘. Unter dem Einfluss theologischer und philosophischer Literatur, die aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt wurde, trat im Mittelalter ein Bedeutungswandel ein: Der Begriff erhielt eine spezifisch moralische Bedeutung und bezeichnete eine sittliche Vollkommenheit im christlichen Sinn als Gegensatz zu Laster und Sünde. Diese Begriffsverwendung bürgerte sich seit der Übersetzungstätigkeit Notkers des Deutschen (10./11. Jahrhundert) ein.

Quelle: Wikipedia

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