Seenotrettung ist die Hilfe für in Seenot geratene Menschen. Zu den Tätigkeiten gehören die Rettung von Schiffbrüchigen, die Brandbekämpfung auf See und die Suche nach Vermissten. Gemäß internationalem Seerecht, unter anderem festgehalten im Seerechtsübereinkommen[1], den SOLAS-Abkommen[2] und dem Internationalen Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung[3] sind alle Küstenstaaten verpflichtet, in ihrem Seegebiet die Rettung Schiffbrüchiger durch geeignete Mittel sicherzustellen[4], wobei die Rettung hilfsbedürftiger Menschen auf See eine Verpflichtung an alle Schiffe und Besatzungen darstellt.

Auf Initiative des Comité Maritime International wurde 1910 die Erste Diplomatische Seerechtskonferenz in Brüssel einberufen. Für die Seenotrettung wurden in dem Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen und dem Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot internationale Regeln für die Seenot erstmals kodifiziert. Die Pflicht eines jeden Schiffsführers zur Seenotrettung in Artikel 11 des Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot lautete:[5]

Quelle: Wikipedia

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