Ein Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt. Abhängig von Ort und Zeit in der Geschichte ist das Amt des Richters mit unterschiedlichsten Anforderungen, Rechten, Pflichten und Privilegien verbunden.

Aufgabe des Richters ist die Rechtsprechung, also die Subsumtion (Unterordnung des Sachverhaltes unter die Voraussetzungen der Norm) ihm vorgetragener Lebenssachverhalte unter das Recht, in der Regel gefolgt von der Ableitung eines rechtskonformen und idealerweise gerechten Urteils für alle beteiligten Parteien. Im Privatrecht bedeutet dies normalerweise die Ausdeutung von Rechten und Pflichten zwischen mehreren Parteien. Im Strafrecht die Verurteilung (oder den Freispruch) des oder der Angeklagten. Im öffentlichen Recht die Beurteilung von Rechten und Pflichten zwischen Staat und Individuum. Eine Zuspitzung dieser Tätigkeit findet sich auch im lateinischen Prozessgrundsatz da mihi factum, dabo tibi ius („Gib mir die Tatsache, ich werde dir [daraus folgend] das Recht geben“).

Quelle: Wikipedia

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