Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird. Im Strafverfahren wird die von der Staatsanwaltschaft zu erhebende öffentliche Klage vor einem Gericht auch Anklage genannt. Nach § 113 Abs. 5 Nr. 2 FamFG wird eine Klage in Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit Antrag genannt.
Die Klage wird durch einen Schriftsatz an das Gericht (im Verfahren vor den Amtsgerichten auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) und dessen Zustellung an den Beklagten erhoben (§ 253 Abs. 1 ZPO).
Quelle: WikipediaKlage
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