Als Beitrag wird in der Finanzwissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung eine wiederkehrende oder einmalige materielle Leistung bezeichnet, die vom Zahlungspflichtigen in Geld oder Sachwerten für eine erbrachte oder zu erbringende Gegenleistung entrichtet wird. Es gibt auch ideelle Beiträge in der Kommunikation und Publizistik.

Materielle Beiträge können durch Gesetz, Satzung (sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche) oder Vertrag erhoben werden; durch sie entsteht eine Beitragspflicht. In der Finanzwissenschaft und im Steuerrecht umfasst der Oberbegriff der Abgaben die Steuern, öffentlichen Beiträge und öffentlichen Gebühren.

Quelle: Wikipedia

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