Eine vermisste Person ist im allgemeinen Sprachgebrauch, jedoch nicht rechtlich, eine Person, die kraft besonderer Ereignisse wie Krieg, Vertreibung, Katastrophen, Unfällen oder aufgrund eines Verbrechens verschollen ist. Man unterscheidet Kriegsvermisste und zivile Vermisste, wobei zu den Kriegsvermissten nur Soldaten zählen, bei denen somit unbekannt ist, ob sie gefallen sind, versprengt oder gefangen genommen wurden.

Es ist zwischen Verschollenen (sehr langfristig) und der Polizeieinsatzart „Vermisste Person“ zu unterscheiden. Den rechtlichen Status von Verschollenen regelt in Deutschland das Verschollenheitsgesetz (VerschG). Den rechtlichen Status von (kurzfristig) vermissten Personen regelt in Deutschland das jeweilige Polizeirecht, bei Anfangsverdacht von Straftaten die Strafprozessordnung; jedoch wird die Polizei auf Anordnung auch bei Verschollenen tätig.

Quelle: Wikipedia

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