Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

Der älteste bekannte Klub wird 1413 erwähnt und war in London für die Gemeinschaftsaufgaben „wohltätiger Zwecke“ von frommen Tempelherren ins Leben gerufen worden. Der Name dieser Bruderschaft lautete La Court de Bonne Compagnie. Die Handwerkszünfte und Kaufmannsgilden des Mittelalters und der frühen Neuzeit vertraten Berufsinteressen und trugen ferner auch dem Bedürfnis nach Gemeinschaft und Geselligkeit Rechnung (Zunfthäuser, Musikgilden der Meistersinger). Der heutigen Bedeutung schon näher waren die seit dem 17. Jahrhundert gegründeten Sprachgesellschaften, die Zusammenschlüsse der englischen Oberschicht im 18. Jahrhundert (Gentlemen’s Clubs), die Freimaurerlogen, die Literarischen Gesellschaften der Aufklärung oder die politischen Klubs während der Französischen Revolution, die Vorläufer der politischen Parteien waren.

Quelle: Wikipedia

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