Das Urheberrecht ist zunächst ein absolutes, d. h. ausschließliches Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums eines schöpferischen Menschen. Es hat ideelle und materielle Anteile und umfasst unverfügbare Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte sowie verfügbare Nutzungsrechte. Seine verfassungsmäßigen Grundlagen hat es vor allem in den Grundrechten des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, der Kunst- und Meinungsfreiheit und in wirtschaftlicher Hinsicht im Eigentumsrecht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.
Im Urheberrecht gilt das Schutzlandprinzip. Das anwendbare Recht bestimmt sich immer nach der Rechtsordnung des Staates, in dem Schutz beansprucht wird.
Quelle: Wikipedia