Tatort ist in der Kriminalistik der Ort, an dem der Täter eine Straftat unmittelbar begangen hat.
Es ist der Ort, an welchem der Täter beim Begehungsdelikt gehandelt hat oder beim Unterlassungsdelikt hätte handeln müssen und der Taterfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters hätte eintreten sollen.[1] Bei einer Straftat kann es durchaus mehrere Tatorte geben, wenn der Tathergang dies erforderlich machte. Im Deliktsstadium ist der Tatort ein wichtiger Beweisstandort, weil hier oft die meisten Spuren zu ermitteln sind. Der Tatort im weiteren Sinne umfasst sämtliche Örtlichkeiten vor, während oder nach der Tat, wie den Vorbereitungsort, der Weg des Täters an das Tatobjekt, die weitere Umgebung des Tatortes, der Fundort des Tatopfers, der Fluchtweg des Täters, Fluchtfahrzeuge, Versteck der Beute oder der Ort der Tatmittel.[2]
Quelle: Wikipedia