Ein Privileg (Plural Privilegien, von lateinisch privilegium „Vorrecht, Ausnahmegesetz“) ist ein Sonderrecht einer einzelnen Person oder Gruppe.
Das lateinische privilegium setzt sich zusammen aus den Wörtern privus („einzeln, gesondert“) und lex („Gesetz, Rechtsvorschrift“). Als Privilegien wurden im Römischen Recht ursprünglich rechtliche Entscheidungen bezeichnet, die eine einzelne Person betrafen, also keine Gruppe und auch nicht die Gesamtheit der römischen Bürger. Rechtssystematisch handelte es sich demnach um eine Einzelverfügung. Der Charakter der gesetzlichen Maßnahme blieb dabei zunächst offen. Insbesondere war es ursprünglich unerheblich, ob das Privileg ein Recht oder eine Pflicht beinhaltete. Zur Zeit der Römischen Republik wurden als privilegia vielmehr ganz allgemein Rechtsentscheidungen des Gesetzgebers bezeichnet, die keine allgemeinen Gesetze (Allgemeinverfügungen) darstellten, sondern eine Ausnahme von der allgemeinen Regel zum Inhalt hatten.
Quelle: Wikipedia