Menschenhandel bedeutet, sich einer anderen Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder Hilflosigkeit zu bemächtigen, um sie zu bestimmten Zwecken auszubeuten, etwa zur Zwangsprostitution oder zu anderen erzwungenen Tätigkeiten.
Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff den Handel mit Sklaven.[1] Mit Abschaffung der Sklaverei, gesellschaftlichen Modernisierungsprozessen infolge der Urbanisierung und vor allem mit der Entwicklung der Dampfschifffahrt breitete sich ab dieser Zeit der schon immer in verschiedensten Formen bestehende Frauenhandel international und interkontinental aus. Anfangs noch als Begleiterscheinung der Prostitution betrachtet, wurden ab Anfang des 20. Jahrhunderts mehrere internationale Abkommen dagegen verabschiedet, die neben Frauen- und Mädchenhandel teilweise bereits den Begriff des Menschenhandels thematisierten. Mit Beginn des 21. Jahrhunderts folgten weitere Abkommen, in denen der Begriff expliziter hervorgehoben wurde.
Quelle: Wikipedia