Kulturförderung ist im engeren Sinne die Finanzierung oder Subventionierung von Kultur durch ein Gemeinwesen. Im traditionellen Verständnis gehört hierzu insbesondere die direkte Finanzierung öffentlicher Institutionen bzw. Kulturbetriebe (z. B. Theater, Museen, Bibliotheken) und privater Kulturschaffender (z. B. Filmförderung, Kunstvereine). Auch die Vergabe von Preisen und Stipendien durch öffentliche Institutionen zählt zur Kulturförderung. In weiterem Sinne zählen zur Kulturförderung alle Maßnahmen, welche kulturelle Aktivitäten finanziell, organisatorisch oder ideell unterstützen.
Das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde am 20. Oktober 2005 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet. Mit dem Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik ist auch die Pflicht verbunden, Kultur und Kreativwirtschaft, künstlerische Freiheitsrechte und Kulturaustausch zu fördern und zugleich internationale Marktzugänge sicherzustellen. Seit der Unterzeichnung des Übereinkommens im Jahr 2007 ist auch Deutschland zur Umsetzung seiner Ziele verpflichtet.[1]
Quelle: Wikipedia