Kritik ist methodisch kontrolliertes Urteilen. Sie prüft Gründe, klärt Begriffe und unterscheidet gültige von ungültigen Ansprüchen – gebunden an Logik und Evidenz; sie ist „eine Grundfunktion der denkenden Vernunft und wird, sofern sie auf das eigene Denken angewandt wird, ein Wesensmerkmal der auf Gültigkeit Anspruch erhebenden Urteilsbildung.“ (Anne-Barb Hertkorn: [1]) Dabei reflektiert sie auch die Voraussetzungen, aus denen sie urteilt, und vollzieht sich als ein fortlaufender Prozess der Prüfung, Revision und Begründung.
Neben der Bedeutung der prüfenden Beurteilung und deren Äußerung in entsprechenden Worten bezeichnet die Kritik – insbesondere in der Verbform kritisieren ebenso wie monieren[2] und die Monierung[3] – auch eine Beanstandung oder Bemängelung. In früheren sozialistischen Staaten laut Duden auch „Fehler und Versäumnisse beanstandende [öffentliche] kritische Stellungnahme als Mittel zur politischen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung“.[4]
Quelle: Wikipedia