Als Jäger oder Jägerin wird eine Person bezeichnet, die auf die Jagd geht, das heißt Wild aufsucht, ihm nachstellt, es fängt, erlegt und sich aneignet. Darüber hinaus fallen Natur- und Artenschutz, Seuchenprävention und Vermeidung von Wildschäden in den Aufgabenbereich einer Jägerin oder eines Jägers. Zum Jagen ist in zahlreichen Ländern eine offizielle Erlaubnis notwendig, in Deutschland ist es der sogenannte Jagdschein. Ohne diese Erlaubnis kann jagdrechtlich der Tatbestand der Wilderei erfüllt sein. Voraussetzung für das Lösen eines Jagdscheins ist die bestandene staatliche Jägerprüfung.
Neben der allgemein gebräuchlichen Standardbezeichnung Jäger existieren verschiedene andere Bezeichnungen, wie der traditionell jägersprachliche Begriff Weidmann beziehungsweise Waidmann, die scherzhaften Bezeichnungen Grünrock (in Bezug auf die Jägerschaft insgesamt auch: grüne Zunft) und Nimrod sowie der umgangssprachlich veraltende Begriff Jägersmann.[1]
Quelle: Wikipedia