Als Jäger oder Jägerin wird eine Person bezeichnet, die auf die Jagd geht, das heißt Wild aufsucht, ihm nachstellt, es fängt, erlegt und sich aneignet. Hierfür ist in zahlreichen Ländern eine offizielle Erlaubnis notwendig, ohne die jagdrechtlich der Tatbestand der Wilderei erfüllt sein kann.

Neben der allgemein gebräuchlichen Standardbezeichnung Jäger existieren verschiedene andere Bezeichnungen, wie der traditionell jägersprachliche Begriff Weidmann beziehungsweise Waidmann, die scherzhaften Bezeichnungen Grünrock (in Bezug auf die Jägerschaft insgesamt auch: grüne Zunft) und Nimrod sowie der umgangssprachlich veraltende Begriff Jägersmann.[1]

Quelle: Wikipedia

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