Grundschule bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland die Schulen, die Kinder der Klassen 1 bis 4 (nur in den Ländern Berlin und Brandenburg Klassen 1 bis 6) besuchen. Sie sind in der Regel etwa sechs bis elf (bzw. sechs bis dreizehn) Jahre alt. Ab Ende der 1960er Jahre ging die Grundschule aus den unteren Klassen der Volksschule hervor, während die eigenständige Hauptschule mit den Klassen 5 bis 9 von ihr organisatorisch abgetrennt wurde. Anders als der nicht verpflichtende Besuch des Kindergartens oder einer Vorschule gilt für die Grundschule die allgemeine Schulpflicht. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 15.465 Grundschulen.[1]

Vor und in der Kaiserzeit bis 1918 hieß die Grundschule im deutschen Sprachraum neben Volksschule auch Elementarschule. Diese Benennung gibt es bis heute im Englischen als elementary school und Italienischen als scuola elementare. In Deutschland wurde die für alle Kinder obligatorische Grundschule erstmals durch das Reichsgrundschulgesetz[2] (s. a. Reichsschulkonferenz 1920) eingeführt. Die meist nur dreiklassigen Vorschulen zu mittleren und höheren Schulen, die meist Kinder aus höheren Ständen besuchten, entfielen bis 1925. Solche Schulen verbietet das Grundgesetz Art. 7 (6).

Quelle: Wikipedia

Du schreibst und würdest deine Texte gerne teilen?