Großeltern bezeichnet die 2. Vorfahrengeneration einer Person: die Eltern von Vater und Mutter, zwei Großmütter und zwei Großväter, auch Großmama und Großpapa oder Oma und Opa genannt, verniedlichend Omi und Opi:

Die Person ihrerseits ist ein Enkelkind (regional: Großkind) dieser Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von 2 Generationen (kenntlich gemacht durch die Vorsilbe Groß-). Rechtlich gesehen sind Großeltern Verwandte zweiten Grades (zwei „vermittelnde Geburten“).[1] Sobald eine Person eigene Kinder und Kindeskinder (Enkel) hat, ist sie selber ein Großelternteil. Die Großeltern werden in vater- und in mutterseitig unterschieden (patrilaterale und matrilaterale Verwandtschaft).

Quelle: Wikipedia

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