Gleichberechtigung bezeichnet die Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte in einem bestimmten Rechtssystem.

Die Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde.[1] Sie war als Gleichberechtigung der sozialen Stände im Staat (französisch égalité) neben Freiheit (liberté) und Brüderlichkeit (fraternité) eine Forderung der französischen Revolution. Die im Jahr 1789 formulierte Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen) gilt dabei als Grundlagentext u. a. für die Rechtsgleichheit. Die Erklärung schloss allerdings Frauen nicht mit ein. Olympe de Gouges forderte daher 1791 die volle rechtliche, politische und soziale Gleichberechtigung aller Geschlechter mit ihrer Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne) ein.[2]

Quelle: Wikipedia

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