Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative). In der Rechtsgeschichte sind etliche Formen als Vorläufer der heutigen Gerichte bekannt.

Der deutsche Begriff Gericht hat in historischer Linguistik nachgewiesene Wurzeln in mehreren frühen Sprachstufen. Gericht (von althochdeutsch girihti ‚Urteil, Gericht, Satzung, Regel‘) hat Ableitungen zu ahd. rëht ‚recht, Recht‘, die schon früh mit ahd. rihten ‚recht, gerade machen; in Ordnung bringen; herrschen; Recht sprechen‘ verbunden wurden. Die Begriffe garaíhtei (gotisch für ‘Gerechtigkeit’) und ga-rihtia (germanisch für Recht sprechen, Richteramt ausüben) weisen in dieselbe Richtung.[1] Die Lexikalisierung des Begriffes erschwert eine genauere Ableitungsbestimmung.

Quelle: Wikipedia

Gericht

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