Gemeinschaft (von „gemein, Gemeinsamkeit“)[1] bezeichnet in der Soziologie und der Ethnologie (Völkerkunde) eine überschaubare soziale Gruppe (beispielsweise eine Familie, Gemeinde, Wildbeuter-Horde, einen Clan oder Freundeskreis), deren Mitglieder durch ein starkes „Wir-Gefühl“ (Gruppenkohäsion) eng miteinander verbunden sind – oftmals über Generationen. Die Gemeinschaft gilt als ursprünglichste Form des Zusammenlebens und als Grundelement einer Gesellschaft (siehe auch Urgesellschaft).[2][3]
Das Rechtswesen versteht unter Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft oder Vertragsgemeinschaft. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet Gesellschaften, die durch Vertrag gegründet werden (§§ 705–740), von Gemeinschaften, die durch gemeinschaftliches Recht, gemeinschaftlichen Besitz oder Gegenstand (§§ 741–758) gebildet sind. Die politische Gliederung Belgiens kennt neben Regionen auch drei „Gemeinschaften“ auf sprachlicher Grundlage (flämisch, französisch, deutsch) als Gliedstaaten des Föderalstaates.
Quelle: WikipediaGemeinschaft
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