Als Finderlohn bezeichnet man eine Belohnung, die jemandem zusteht, der eine verlorene Sache gefunden hat und sie dem Eigentümer zurückgibt.

Finderlohn kann nach deutschem Recht (§ 971 BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache (§ 965) an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine gesetzlichen Pflichten als Finder erfüllt hat. Der Finderlohn bemisst sich nach dem Wert der gefundenen Sache:

Quelle: Wikipedia

Finderlohn

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