Die Bundeswehr ist der nachgeordnete Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), der aus den deutschen Streitkräften und einem zivilen Bereich besteht. Erstere gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe, Marine und Cyber- und Informationsraum[1] sowie dem Unterstützungsbereich. Zivil sind die Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal (zusammen die Bundeswehrverwaltung), die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie drei dem BMVg unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Das BMVg als oberste Bundesbehörde und zivile Einrichtung steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter (an den Truppendienstgerichten).
Der Bundesminister der Verteidigung ist Mitglied der Bundesregierung und grundsätzlich der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte (Art. 65a GG). Sie geht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG).
Quelle: WikipediaBundeswehr
Sönke Neitzel: Die Bundeswehr. Von der Wiederbewaffnung bis zur Zeitenwende