Der Deutsche Bundestag[2] (Abkürzung BT)[3] ist das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin.[4] Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar vom Staatsvolk, den deutschen Staatsbürgern, gewählt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 38 GG.[5][6] Als Repräsentationsorgan handelt der Bundestag bei Wahrnehmung seiner Aufgaben aus eigenem Recht, nicht kraft Delegation, Auftrags oder ihm von dritter Seite erteilter Vertretungsmacht.[2] Die Entscheidungen, die er trifft, werden dem deutschen Volk — wie die Entscheidungen der übrigen Staatsorgane — zugerechnet; „der Wille des Parlaments gilt als (hypothetischer) Volkswille“.[2]

Die gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden[7] Mitglieder beträgt 630 nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG.[8][9] Der 20. Deutsche Bundestag hat am 17. März 2023 mit der Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl die Zuteilung von Bundestagssitzen per Überhang- und Ausgleichsmandaten abgeschafft.[10][11] Im 20. Deutschen Bundestag besteht die Rekordzahl von 736 Mandaten (seit 2024 735 Mandate[12]), womit der Bundestag die größte frei gewählte nationale Parlamentskammer der Welt ist.[13]

Quelle: Wikipedia

Bundestag

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