Der Deutsche Bundestag[1] (Abkürzung BT)[2] ist die gewählte Volksvertretung sowie als Parlament das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz in Berlin.[3] Im politischen System Deutschlands wird der Deutsche Bundestag als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar vom Staatsvolk der deutschen Staatsbürger gewählt.[4][5][6] Als Repräsentationsorgan handelt der Bundestag bei Wahrnehmung seiner Aufgaben aus eigenem Recht, nicht kraft Delegation, Auftrags oder ihm von dritter Seite erteilter Vertretungsmacht.[1] Die Entscheidungen, die er trifft, werden dem deutschen Volk – wie die Entscheidungen der übrigen Staatsorgane – zugerechnet; „der Wille des Parlaments gilt als (hypothetischer) Volkswille“.[1]
Die gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden[7] Mitglieder beträgt 630.[8] Durch die Wahlrechtsreform vom 17. März 2023 kam es zu einer Fixierung auf diese Zahl, nachdem die zuletzt gültigen Regeln durch Überhang- und Ausgleichsmandaten zu unterschiedlichen Gesamtzahlen der Abgeordneten führten.[9][10][11][12]
Quelle: Wikipedia