Ein Achtbuch oder Ächtbuch war ein Verzeichnis der von einem Gericht ausgesprochenen Ächtungen, beispielsweise der Reichsacht. Die Achtbücher waren vom 13. Jahrhundert bis zum 15. Jahrhundert in Gebrauch.

Ein Achtbuch, auch als Blutbuch bezeichnet,[1] enthielt die von einem Gericht ausgesprochenen Ächtungen. Einem Eintrag in diesem Buch kam öffentlicher Glaube in Bezug auf die Verurteilung und Strafe zu. Gegenüber den Achtbriefen, denen auch öffentlicher Glaube zu kam, war das Achtbuch vorrangig.[2] Mit der Ächtung, bzw. Erklärung der Friedlosigkeit, folgte der entweder temporäre oder unbefristete Verlust der Ehrenrechte und der mittelalterlichen Bürgerrechte.[3][4] Deshalb sahen viele Partikularrechte die Eintragung in ein Achtbuch vor.[4] Sofern eine Ächtung aufgehoben wurde, musste der Eintrag zur Ächtung auch wieder gestrichen werden. Dies konnte jedoch Jahre dauern. So hob Wenzel die Ächtung der Stadt Lübeck 1385 auf, im königlichen Achtbuch wurde der Eintrag erst 1394 getilgt.[5]

Quelle: Wikipedia

Blutbuch

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