Tausch ist eine rechtswirksame gegenseitige Übertragung von Waren, Dienstleistungen und/oder Werten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Ein Tausch wird abgegrenzt von der Gabe und von der Schenkung durch das jeweils einseitige aktive Handeln aus eigenen Motiven.

Das Substantiv Tausch ist aus dem Verb tauschen im Wege der Rückbildung entstanden. Das neuhochdeutsche Verb tauschen geht zurück auf das mittelhochdeutsche tuschen in der Bedeutung von unwahr reden, lügnerisch versichern, anführen. Die heute allein übliche Bedeutung Waren oder dergleichen auswechseln, gegen etwas anderes geben hat sich im 15. Jahrhundert hieraus entwickelt.[1] Das Hauptwort Tausch hat dann Zusammensetzungen erst möglich gemacht, wie zum Beispiel:

Quelle: Wikipedia

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