Der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen ist nicht länger Autor beim C.H. Beck-Verlag. Grund der Trennung ist die steigende Empörung über die Mitarbeit Maaßens an einem wichtigen Kommentar zum Grundgesetz. Man habe sich entschieden, "den Verlagsvertrag mit Herrn Dr. Maaßen zu beenden", so der Fachverlag. Dieser hat daraufhin selbst gekündigt.
Der Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hat seinen Vertrag als Mitautor eines im C. H. Beck Verlag herausgebenden Kommentars zum Grundgesetzt am 17. Januar gekündigt. Damit kam Maaßen dem Verlag zuvor, der auf Anfrage der FAZ angab, alle gegebenen Möglichkeit nutzen zu wollen, um "den Verlagsvertrag mit Herrn Dr. Maaßen zu beenden". Der Fachverlag stand aufgrund der Zusammenarbeit bereits seit längerem unter Druck. Maaßen durfte sich als Mitautor des von Christian Hillgruber und Volker Epping herausgegebenen Kommentars ("Epping/Hillgruber") zum Grundrecht auf Asyl äußern, was eine heftige Debatte ausgelöst hatte. Im vergangenen Sommer hatten mehrere AutorInnen, darunter der Rechtsprofessor Stefan Huster und die Rechtsanwältin Kati Lang, Maaßens Mitwirken im "Epping/Hillgruber" als Grund genannt, keine weiteren Kommentar in Verlagswerken mehr zu verfassen. Der "Epping/Hillgruber" wird seit 2009 herausgegebenen und gilt als der wichtigste deutsche Kommentare zum Grundgesetzt.
"Fachlich nicht zu beanstanden"
Wie der Verlag der FAZ gegenüber angab, sei Maaßens Kommentar zum Grundgesetzt fachlich nicht zu beanstanden. "Hinsichtlich der Person und der öffentlichen Äußerungen von Dr. Maaßen entstand jedoch eine heftige Diskussion mit fortschreitender Polarisierung, bei der sich die unversöhnlichen Positionen verselbstständigt haben."
Maaßen, der als Beamter lange Zeit hoch geschätzt wurde, hatte sich seit der Flüchtlingskrise 2015 zunehmend ins Rechtsaußen-Lager der CDU manövriert. 2018 bezweifelte er in einem BILD-Interview, dass es während der Ausschreitungen in Chemnitz zu "Hetzjagden" auf ausländisch aussehende Menschen gekommen sei. Dem Verfassungsschutz, so Maaßen, lägen keine belastbaren Informationen vor, die solche "Hetzjagden" bestätigen würden. Tatsächlich gab es allerdings Videomaterial, das während der Ausschreitungen aufgenommen wurde und Szenen zeigte, die eine "Jagt" durchaus nahe legen.
Distanzierung von "allen extremen politischen Äußerungen"
Die öffentlich geführten Diskussionen um die Person Maaßen schadet nach Ansicht des Verlages dem Grundsatzkommentar, dessen Herausgebern und dem Verlag. Weiter heißt in dem Statement: "Wir distanzieren uns von allen extremen politischen Äußerungen von Autoren, die die Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren austesten. Da wir als Verlag diese Grenzen als unantastbar ansehen, lehnen wir derartige Äußerungen ab. Das Ansehen unseres Unternehmens und sein Erfolg basieren auf dem breiten Konsens einer Mehrheit in unserer Gesellschaft, die wie wir fest auf dem Boden unserer Verfassung steht."
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