Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden.[1] Wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmte Sachen zur Archivierung vererbt, ist dies im juristischen Sinne ein Vermächtnis.

Unter Umständen wird nicht der gesamte Nachlass einer Person in einer Institution aufbewahrt, sondern Teilnachlässe (auch Splitternachlässe genannt)[2] bei verschiedenen Institutionen.

Quelle: Wikipedia

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