Unter dem Begriff Souveränität (französisch souveraineté, aus mittellateinisch supernus „darüber befindlich“, „überlegen“) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein. Geprägt wurde der Begriff im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin.
In seiner Schrift Sechs Bücher über den Staat definiert Jean Bodin (1530–1596) den Begriff Souveränität als die höchste Letztentscheidungsbefugnis im Staat. Nach Bodins Konzeption der absoluten Herrschaft sollte diese Befugnis stets nur der Person des Königs zukommen, prinzipiell unteilbar sein und es dem Herrscher ermöglichen, Recht auch gegen den Willen der Untertanen verbindlich setzen zu können.
Quelle: Wikipedia