Unter einer Reise versteht man im Sinne der Verkehrswirtschaft die Fortbewegung von Personen über einen längeren Zeitraum zu Fuß oder mit Transport- oder Verkehrsmitteln außerhalb des Wirtschaftsverkehrs, um ein einzelnes Reiseziel zu erreichen oder mehrere Orte zu besuchen (Rundreise). Im fremdenverkehrswirtschaftlichen Sinne umfasst eine Reise sowohl die Ortsveränderung selbst als auch den Aufenthalt am Zielort.

Reisen lösen als Fahrtzweck den Urlaubsverkehr (Urlaubsreise) oder den Berufsverkehr (Dienst- oder Geschäftsreise) aus. Urlaubsverkehr sind alle Fahrten zum Reiseziel aus Erholungsgründen, wobei zwischen Hin- und Rückreise mindestens fünf Tage liegen müssen. Wer die Reise unternimmt, wird Reisender genannt. Nicht jede Fahrt ist auch eine Reise. Der Arbeitsweg eines Pendlers beispielsweise ist eine Fahrt, deren Dauer deshalb präziser Fahrzeit heißen muss und nicht Reisezeit. Entsprechend absolviert er eine Fahrstrecke und keine Reisestrecke.

Quelle: Wikipedia

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