Ein Rechtsstreit ist ein gerichtliches Verfahren über ein Rechtsverhältnis, bei dem mindestens zwei Parteien mit gegensätzlichen Interessen beteiligt sind, bezeichnet auch als Prozess.

Im allgemeinen Sprachgebrauch schließt der Begriff Rechtsstreit auch vorgerichtliche Auseinandersetzungen ein.

Quelle: Wikipedia

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