Als NS-Raubkunst, kurz Raubkunst, werden Kunstwerke bezeichnet, die während der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig oder auf moralisch fragwürdige Weise von den Nationalsozialisten erworben wurden („dienstlich“ oder „privat“) und deren Vorbesitzer ausnahmslos Verfolgte des NS-Regimes waren („NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter“).[1][2]

Die Opfer des Raubs waren vor allem Juden und als Juden Verfolgte, sowohl innerhalb des deutschen Reichs von 1933 bis 1945 als auch in allen von den Deutschen während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten.[3] Der Raub fand auf der Grundlage einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und unter Beteiligung diverser Behörden und eigens dafür eingerichteten Institutionen statt.

Quelle: Wikipedia

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