Ein Prozess (von lateinisch procedere, „vorwärts gehen“) kann als ein Verlauf, eine Entwicklung[1] oder ganz allgemein als ein System von Bewegungen bezeichnet werden. Vergleichbare Begriffe sind auch „Hergang“, „Fortgang“, „Ablauf“ und „Vorgang“.[2] Die ursprüngliche Hauptbedeutung ist der Prozess als Rechtsbegriff.

Das Wort Prozess (Schreibung im 20. Jahrhundert Prozeß[Anmerkung 1], im 19. Jahrhundert häufig Process, etwas weniger häufig Proceß) ist in der spätmittelhochdeutschen Schreibung process und der Bedeutung „Erlass, gerichtliche Entscheidung“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt. Es wurde aus dem lateinischen processus („Fortgang, Fortschreiten“) entlehnt, das auf procedere („vorwärtsgehen, vorrücken, vortreten“) zurückgeht.[Anmerkung 2] Das lateinische procedere ist außerdem Ausgangspunkt für die Wörter Prozedur und Prozession.[3]

Quelle: Wikipedia

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