Eine Pflicht, alternativ auch ein Sollen oder Müssen genannt, ist eine Aufgabe, Forderung oder Anforderung, die jemandem aus prinzipiellen, persönlichen, situativen oder sozialen Gründen erwächst und deren Erfüllung er sich nicht entziehen kann. Als Pflicht wird insbesondere auch das bezeichnet, was von einer Autorität oder durch ein Gesetz von jemandem gefordert wird und Verbindlichkeit beansprucht.[1] Die Pflicht ist einer der Grundbegriffe der Ethik, in der die Achtung von Pflichten im Allgemeinen als tugendhaft gilt. Bestimmte Pflichten sind auch im Recht, durch eine politische Verfassung oder allgemein durch eine Satzung im soziologischen Sinne vorgegeben. Ebenso können Pflichten in religiösen Vorschriften kodifiziert sein. Andere rechtlich unverbindliche Pflichten sind durch die gesellschaftliche Moral vorgegeben.

Ursprünglich abgeleitet vom althochdeutschen Verb phlegan ,sorgen für; Aufsicht führen, leiten; ausüben, betreiben‘ (daraus neuhochdeutsch pflegen ,sorgen für; anhaltend ausüben, betreiben; die Gewohnheit haben, etwas zu tun‘), bedeutete das ahd. pliht zunächst ,Fürsorge, Obhut, Auftrag, Gebot‘ (um 1000). Die mittelhochdeutsche Form pliht(-e) bereicherte diese Bedeutungen durch ,Pflege, Teilnahme, Gemeinschaft, Dienst, Obliegenheit, Sitte‘. Seit dem 11. Jahrhundert werden die Bedeutungen ,Fürsorge, Obhut‘ u. a. m. in die neue Substantivierung ahd. phlega, mhd. phlege ausgelagert. Seit mittelhochdeutscher Zeit sind außerdem Verbalableitungen wie phlihten ,sich halten an, richten nach, Anteil nehmen, sich beteiligen‘ und verphlihten ,in verbindliche Gemeinschaft setzen, haftbar werden für etwas; (reflexiv) versprechen‘, seit dem 16. Jahrhundert auch beipflichten ,zustimmen‘ belegt.[2]

Quelle: Wikipedia

Pflicht

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