Die Ohrfeige oder Backpfeife, veraltet auch Backenstreich, regional auch Maulschelle, Schelle oder Watsche genannt, ist ein von der Seite geführter Schlag mit der flachen Hand in das Gesicht (bzw. auf die Wange) einer Person. Das Wort Ohrfeige stammt aus dem Mittelhochdeutschen und wurde im 13. oder 16. Jahrhundert[1] erstmals erwähnt (vgl. niederländisch oorveeg, zu veeg = Hieb, Streich). Der Wortbestandteil -fige beziehungsweise -feige leitet sich entweder von fegen oder von der Frucht Feige[1] im übertragenen Sinn (Schwellung) ab.

Bis ins 20. Jahrhundert wurde die Ohrfeige neben anderen Formen der Körperstrafe als probates Erziehungsmittel betrachtet. In Deutschland ist die körperliche Bestrafung gegenüber Kindern und Jugendlichen seit Erlass des Gesetzes zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung im Jahr 2000 verboten und strafbar. Eine weitverbreitete Sicht besagt, dass eine Ohrfeige immer, so „leicht“ sie auch geführt sein mag, der betroffenen Person schadet. Ohrfeigen können insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mitunter zu schweren körperlichen und geistigen Dauerschäden führen und eine psychische Traumatisierung zur Folge haben.[2]

Quelle: Wikipedia

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