Der Begriff Auflage (abgekürzt Aufl. oder A.) bezeichnet im Verlagswesen die Gesamtzahl der nach einer bestimmten unveränderten Satzvorlage gedruckten Exemplare einer Publikation (Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen etc.),[1] von der nach ihrem Abverkauf auch weitere erstellt und dann entsprechend fortlaufend mit Nummern wie z. B. „2. Auflage“ versehen werden können. Bei Büchern wird die geänderte Version einer Auflage oft mit einem entsprechenden Hinweis versehen.
Wird ein Buchtitel zum allerersten Mal als Printmedium veröffentlicht, spricht man von einer Erstausgabe.[2] Die Erstauflage ist hingegen ganz allgemein die erste Auflage eines Druckwerkes[3] – nicht nur die einer Erstausgabe. So kann ein Werk von Goethe auch heute noch zum Beispiel mit Kommentaren und Textkritik in einer Neuausgabe vorgelegt werden, die dann ebenfalls als Erstauflage bezeichnet werden kann.
Quelle: Wikipedia