Haft wird in Rechtsstaaten eine Form der Freiheitsentziehung genannt, die sich aus einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl) ergibt. Eine Haft dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. In Deutschland bildet Art. 104 Abs. 2 GG die rechtliche Grundlage für Freiheitsentziehungen im Strafrecht.

Quelle: Wikipedia

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