Eine Gefahr (Abkürzung Gef.) ist eine Situation, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens zu einem Schaden führt, wobei für den Schadenseintritt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit verlangt wird und von einem Schaden erst gesprochen werden kann, wenn eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt.[1] Dagegen bezeichnet Gefährdung die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.[1] Der Schaden kann Personen, Sachen, Sachverhalte, Tiere oder Umwelt betreffen.

Das Wort Gefahr stammt aus dem mittelhochdeutschen gevāre „Hinterhalt, Betrug“, abgeleitet aus dem zwischen 863 und 871 aufgekommenen althochdeutschen fāra.[2] Der heutige Gefahrenbegriff besitzt in mehreren Fachgebieten einen leicht modifizierten Begriffsinhalt, wobei allen gemeinsam ist, dass dem Gefährdeten ein Schaden (Personenschaden und/oder Sachschaden) oder ein sonstiger Nachteil droht.

Quelle: Wikipedia

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