Fürsorge bezeichnet die freiwillig oder gesetzlich verpflichtend übernommene Sorge für andere Personen oder Personenvereinigungen.[1] Daraus abgeleitet bezeichnet Fürsorge die Sorge, auf die Menschen unter bestimmten Umständen ein Recht haben, und bezeichnet ebenfalls das aus der Ethik der Barmherzigkeit oder der Almosenpraxis erwachsene System der öffentlichen Fürsorge.

Das Wort Fürsorge stammt von mhd. vür-sorge ab, einer Lehnbildung zu lateinisch prōcūrātiō (zu lateinisch prō-cūrāre „für etwas Sorge tragen; pflegen; verwalten“). Sprachlich wird damit die sich auf die Zukunft erstreckende Besorgnis ausgedrückt.[2] Wird aus der Freiwilligkeit der Fürsorge eine Rechtspflicht, spricht man von der Fürsorgepflicht.

Quelle: Wikipedia

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